INFORMATIONEN FÜR NICB MITGLIEDER UND GÄSTE
- BNetzA PLANT ÄNDERUNG DER ALLGEMEINZUTEILUNG FÜR FREENET
- DIE NICB HAT EINEN NEUEN FUNKAMATEUR
- DARC VERÖFFENTLICHT WEBSEITE UND APPS MIT AKTUELLEN PRÜFUNGFRAGEN
- NEUER FUNKAMATEUR IN DER NICB
- BUNDESNETZAGENTUR VERÖFFENTLICHT NEUEN FRAGENKATALOG UND NEUREGELUNG ZUR AMATEURFUNKPRÜFUNG
- CB-DX AUS DEM "RUHRPOTT" NACH WIEN
- UPDATE: DEUTSCHER ARBEITSKREIS FÜR CB- UND NOTFUNK (e.V.) – DAKfCBNF – GIBT ES IHN NOCH?
- 70 JAHRE > FUNKAMATEUR < MAGAZIN FÜR AMATEURFUNK
- WELCHE DINGE SIND FÜR EINEN ERFOLGREICHEN SWL WICHTIG
- AMATEURFUNKVERORDNUNG WIRD NOVELLIERT (08.09.2022)
- WAS BEDEUTET QRP UND WAS SOLLTE MAN DARÜBER WISSEN ?
- WAS BEDEUTET DIE GEWINNANGABE VON ANTENNEN ?
- DER 9. UND LETZTE FUNK- UND TECHNIKFLOHMARKT ROSTOCK
- BEI UNSERER FÄHRFAHRT AM 27.10. 2019 PASSTE EIGENTLICH ALLES
- BNetzA Vfg. 60/2019 > 1 WATT ERP AUF FREENET <
- NATIONALE UND INTERNATIONALE NOTFUNKFREQUENZEN
- FUNKANWENDUNGEN MIT ALLGEMEINZULASSUNG
BNetzA PLANT ÄNDERUNG DER ALLGEMEINZUTEILUNG FÜR FREENET
DIE NICB HAT EINEN NEUEN FUNKAMATEUR
Wir dürfen unserem Mitglied Christoph (13 DNI 436) aus Asbach im Westerwald (RP) zur bestandenen Amateurfunkprüfung gratulieren. Christoph war am 20.04.2024 in Dortmund zur Lizenzprüfung. Wir wünschen Christoph viele interessante QSO und 73. Sein Rufzeichen ist DO2DNI.
Herzlichen Glückwunsch Christoph!
DARC VERÖFFENTLICHT WEBSEITE UND APPS MIT AKTUELLEN PRÜFUNGFRAGEN
Der Deutsche Amateur Radio Club (DARC) hat unterschiedliche Medien zum Lernen für die Prüfung zur Amateurfunklizenz veröffentlicht. Auf der Webseite 50Ohm.de können die Inhalte erlernt werden.
Außerdem wurden eine Android-App veröffentlicht, die im Google Playstore heruntergeladen werden kann:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.darc.fuenfizigohm&pcampaignid=web_share
Selbstverständlich gibt es auch eine iOS-App, die im App-Store von Apple heruntergeladen werde kann:
https://apps.apple.com/de/app/50ohm/id6474642114
NEUER FUNKAMATEUR IN DER NICB
Heute gratulieren wir unserem Mitglied Sven (13 DNI 431). Ganz heimlich hat er am 13.01.2024 die Prüfung zur Amateurfunklizenz Klasse E bei der Bundesnetzagentur abgelegt. Er bekam das Rufzeichen DO1DNI.
Herzlichen Glückwunsch Sven!
BUNDESNETZAGENTUR VERÖFFENTLICHT NEUEN FRAGENKATALOG UND NEUREGELUNG ZUR AMATEURFUNKPRÜFUNG
Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Webseite den Entwurf zur Neuregelung der Amateurfunkprüfung sowie die neuen Fragenkataloge veröffentlicht. Die Neuregelungen sollen am 24.06.2023 kurz vor der Ham-Radio in Friedrichshafen in Kraft treten. Es bleibt abzuwarten was die zukünftigen Funkamateure bzw. die Prüflingen sagen, ob es schwerer oder leichetr wird. Fest steht es wird anders, es wird neu.
CB-DX AUS DEM "RUHRPOTT" NACH WIEN
Ein wenig aktueller, ein Youtube-Video mit einer DX-Verbindung unseres NICB-Mitglieds Sven (DNI 431) aus dem "Ruhrpott" nach Wien.
UPDATE: DEUTSCHER ARBEITSKREIS FÜR CB- UND NOTFUNK (e.V.) – DAKfCBNF – GIBT ES IHN NOCH?
Wenn man DAKfCBNF „googelt“ stößt man unweigerliche auf ‚Wikipedia“. Der ‚freien Enzyklopädie‘ zufolge ist der DAKfCBNF (Zitat): „…nach eigener Darstellung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages (Drucksache 9/2274, Punkt 7) im Jahre 1982 gegründet worden.“ (Zitat Wikipedia ENDE).
Such man nun nach dieser Bundestagsdrucksache, so wird man tatsächlich fündig und kann lesen: „Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert,
(…)
7. den CB-Funkern zu empfehlen, sich in einem Arbeitskreis zusammenzuschließen, damit sie künftig selbst mit dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen über Regelungen des CB-Funks Gespräche führen können. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen wird gebeten, sich für solche Gespräche zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, möglichst bald entsprechende neue Regelungen herauszugeben. Dabei sind auch die Interessen der Rundfunk- und Fernsehteilnehmer zu berücksichtigen.
Bonn, den 8. Dezember 1982“
Das ist selbstverständlich noch kein Beschluss, sondern nur eine Vorlage. Egal! Das ist Vergangenheit.
UPDATE: So es gibt neue Erkenntnisse, nämlich keine. Schriftliche Anfragen per Post an die im Internnet zuletzt gefundenen Vortsnadmitglieder kamen als unzustellbar zurück. In einem Fall haben sich Angehörige gemeldet, die keine Informationen dazu hatten.
Es ist also, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, davon auszugehen, dass es den DAKfCBNF e.V. nicht mehr gibt.
Ob mit oder ohne DAKfCBNF e.V.: Unser gemeinsames Hobby ist unterhaltsam und wichtig.
Die NICB wird als Interessenvertretung weiterhin die bekannten "DNI xxx" Rufzeichen vergeben. Diese werden dann mit dem Vornamen auf der Webseite veröffentlicht. Wir haben uns innerhalb der Leitung darauf verständigt, dass bei DX-Verbindungen die CB-Länderkennung für Deutschland, die 13, vorangestellt werden sollte. Für mich wäre das dann die "1 3 D N I 4 4 4".
Martin
DNI444 (DL4MTR)
70 JAHRE > FUNKAMATEUR < MAGAZIN FÜR AMATEURFUNK
2022-10-23
Titelbild FA 2/1955
Heute, am 23. Oktober, ist es so weit: 70 Jahre FUNKAMATEUR, davon inzwischen fast die Hälfte als gesamtdeutsche Zeitschrift. Eine lange Zeit, in der sich die Technik, mit der wir uns befassen, rasant verändert hat. Auch in der Herstellung und der redaktionellen Arbeit ist es kaum noch so, wie es früher war.
Zu unserem Selbstverständnis als Dienstleister gehört, dass wir nicht nur ein ansprechendes Magazin publizieren, sondern unseren Lesern einen möglichst umfassenden Service bieten. Da ist zunächst einmal der Druck von QSL-Karten zu nennen. Als der nach wie vor größte deutsche Anbieter qualitativ hochwertiger QSL-Karten haben wir über die Jahre zudem eine stattliche Zahl von DXpeditionen unterstützt.
Des Weiteren führen wir ein außerordentlich umfangreiches Sortiment an funkspezifischer Fachliteratur aus dem In- und Ausland. Zudem hat es sich gezeigt, dass es für Leser, die eine Schaltung aus dem FA nachbauen möchten, zunehmend schwieriger wird, an die erforderlichen Bauelemente zu kommen. Diesem Umstand Rechnung tragend, haben wir das Bauelementeangebot wesentlich erweitert, jede Menge Platinen fertigen lassen und zahlreiche Bausätze aufgelegt.
Aber wie geht es weiter? Die Zukunft sieht Verleger und Herausgeber Knut Theurich, DG0ZB, in der Überführung in eine Genossenschaft, an der sich Mitarbeiter, Leser, Autoren und alle anderen, die am Fortbestand des FUNKAMATEUR und der sonstigen Geschäftsfelder interessiert sind, beteiligen können. Die Idee erfährt allgemein große Zustimmung; das Gründungsteam steht und die Satzung wird erarbeitet, sodass die Gründung noch in diesem Jahr erfolgen kann.
• Redaktion FUNKAMATEUR: 70 Jahre FUNKAMATEUR – 30 Jahre Service für unsere Leser.
FUNKAMATEUR 71 (2022) H. 10, S. 770–773; im Onlineshop erhältlich
• Hegewald, W., DL2RD; Petermann, B., DJ1TO: 60 Jahre FA – 23 Jahre unabhängig.
FUNKAMATEUR 61 (2012) H. 10, S. 1024–1027
WELCHE DINGE SIND FÜR EINEN ERFOLGREICHEN SWL WICHTIG
DARC oder einem anderen internationalen Radioclub nötig.
Beim DARC ist dafür eine SWL-Prüfung in einem Ortsverband vorgeschrieben, der Mitgliedsbeitrag beträgt
momentan jährlich 105,00 € und das Empfangskennzeichen verliert seine Gültigkeit beim Austritt aus dem
DARC.
Vom SWARL Call sign Desk (Ukraine) zum Beispiel gilt dieses Zertifikat auf Lebzeiten und ist kostenlos.
02. Das Vorhandensein eines HF- Receiver (RX) zum Empfang der Amateurfunkbänder oder eines PC zur
Nutzung der verschiedensten WebSDR Angebote.
03. Software für die Dekodierung der verschiedenen, digitalen Modulationsarten und zur Steuerung des RX.
04. Die Mitgliedschaft bei e-QSL (derzeit 30,00 $ Mitgliedsbeitrag jährlich) oder ähnlichem, um sich die Kos-
ten für einen langwierigen Postversand zu ersparen.
05. Eine kostenlose Mitgliedschaft im European Phase Shift Keying Club (EPC) wäre für die Beantragung
von internationalen Diplomen dann auch sehr hilfreich.
Siehe auch SWL AKTIV (Startseite) Jürgen / DL0016SWL
AMATEURFUNKVERORDNUNG WIRD NOVELLIERT (08.09.2022)
Damit wird der Einstieg in den Amateurfunk deutlich vereinfacht.“ Während die bestehenden Klassen E und A durch den Einzug neuer Themen aus der Digitaltechnik im Niveau angehoben werden, konzentriert sich die Klasse N auf betriebliche Kenntnisse, Vorschriften und grundlegende Kenntnisse der Technik. Inhaber der neuen Klasse N werden auf 2m und 70cm mit einer maximalen Leistung von 10 W EIRP senden dürfen. "Die neue Einstiegsklasse soll entsprechend der internationalen Vorgaben insbesondere Jugendlichen und älteren Menschen einen Zugang zum Amateurfunk bieten" erläutert Vorstandsmitglied Ronny Jerke, DG2RON. Das gesetzlich festgeschriebene Selbstbaurecht wird dabei nicht eingeschränkt, somit können auch Einsteiger Funkgeräte oder Hotspots selbst entwickeln, aufbauen und in Betrieb nehmen.
Die Prüfung wird einem aufbauenden System folgen, wie es z. B. von der US-amerikanischen Amateurfunkprüfung bekannt ist. Hierbei wird zunächst die Prüfung für die Klasse N abgelegt, die bereits alle Fragen aus den Bereichen betriebliche Kenntnisse und Vorschriften enthält. Anschließend kann die technische Prüfung der Klasse E und dann der Klasse A abgelegt werden.
„Die durch den DARC entwickelten Prüfungskataloge für die drei Klassen sind so aufgebaut, dass sich die Inhalte und Fragestellungen nicht wiederholen, d. h. Inhalte die bereits in einer niedrigeren Klasse geprüft wurden, spielen in der Prüfung für eine höhere Klasse keine Rolle mehr. Alle zukünftigen Funkamateure durchlaufen also die Prüfungen der Klasse N, über E bis zur Klasse A. Es soll dabei möglich sein, alle Prüfungen an einem Tag abzulegen.“ so der AJW-Referatsleiter Dr. Matthias Jung, DL9MJ.
Der bisher nicht geregelte Remote-Betrieb ist in die neuen Amateurfunkverordnung aufgenommen worden. Inhaber der Zulassungsklasse A dürfen zukünftig Amateurfunkstellen aus der Ferne betreiben und auch anderen Funkamateuren der Klasse A zur Nutzung überlassen. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Ausbildungsfunkbetrieb, der zukünftig ohne gesondertes Ausbildungsrufzeichen möglich sein wird. Stattdessen wird durch Voranstellen des Prefixes „DN/“ aus jedem Rufzeichen der Klasse E oder A ein Ausbildungsrufzeichen.
Der RTA hat nun 4 Wochen, um den Entwurf der Verordnung zu kommentieren. Der Vorstand und die Referate des DARC haben bereits mit einer genauen Prüfung des Verordnungstexts begonnen und werden zeitnah berichten.
Die Pressemeldung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr kann unter bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2022/065-kluckert-amateurfunkverordnung.html nachgelesen werden. Der Pressemitteilung anhängend ist ein Entwurf zur zweiten Verordnung über die Änderung der Amateurfunkverordnung. Diesen findet man als PDF-Datei unter bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zweite-verordnung-aenderung-amateurfunkverordnung.html.
+++ Nachtrag vom 8.9.22/10:30 Uhr
Aufgrund vieler Fragen zum Thema Sendeleistung im Bereich 50,0–50,4 MHz hier eine Klarstellung: Aktuell gilt bis Ende des Jahres die Regelung max. 100 W PEP für Klasse E und max. 750 W PEP für Klasse A. Daran wird sich bis zum 31.12. auch nichts ändern.
In Gesprächen mit dem Primärnutzer streben der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und das Referat Frequenzmanagement des DARC an, diese jeweils befristeten Erlaubnisse in einen Dauerzustand zu überführen. Wegen Covid-bedingter Einschränkungen beim Personaleinsatz, insbesondere bei Feldstärkemessungen unter verschiedenen Ausbreitungsparametern wie etwa Sporadic-E, ist nicht davon auszugehen, dass vor Verabschiedung der neuen DV AFuG hierzu abschließend entschieden wird. Das Einverständnis des Primärnutzers vorausgesetzt, wird es also zumindest 2023 noch einmal bei einer befristeten Duldung bleiben. Für den praktischen Betrieb hat das letztendlich keine Auswirkungen.
Dipl.-Ing. Bernd Mischlewski, DF2ZC
DARC Referent Frequenzmanagement
WAS BEDEUTET DIE GEWINNANGABE VON ANTENNEN ?
Der Antennengewinn ist die Angabe der idealerweise abgegebenen Strahlungsleistung einer bestimmten Antenne. Diese Angabe bezieht sich auf das Verhältnis zwischen ihrem Wirkungsgrad gegenüber einer theoretisch verlustlosen Bezugsantenne, die definitionsgemäß einen Gewinn von 0 dB hat. Selbstverständlich muss bei diesen Daten dann der Typ der Bezugsantenne angegeben werden. Wird der Antennengewinn in Bezug auf den Isotropstrahler angegeben, schreibt man als Einheit dBi (isotrop), bei Angabe des Wertes in Bezug auf eine Antenne des Typs λ/2-Dipol schreibt man dBd (Dipol).
Währen in der Vergangenheit dieser Wert oft noch in dBd angegeben wurde, verwendet man heute beinahe ausschließlich den Wert dBi. Das ist nicht nur aus Sicht der Antennenhersteller verständlich, den der Antennengewinn einer Marconi Antennen beträgt 0 dBi während ein Hertzscher Dipol immerhin 1,76 dBi aufweisen kann. Höhere Gewinnangaben fördern natürlich die Verkaufszahlen. Das den Angaben der Hersteller in dieser Richtung allerdings nicht immer Glauben geschenkt werden sollte, hat die Praxis leider zu oft bewiesen.
DER 9. UND LETZTE FUNK- UND TECHNIKFLOHMARKT ROSTOCK
BEI UNSERER FÄHRFAHRT AM 27.10. 2019 PASSTE EIGENTLICH ALLES
BNetzA Vfg. 60/2019 > 1 WATT ERP AUF FREENET <
Mit der Amtsblattverfügung Nr. 60/2019[2] hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Nutzungsbedingungen für den Freenet-Funk angepasst. So wurde die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) von 0,5 Watt auf 1 Watt erhöht. Das Verbot der Freenet-Nutzung im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600 m wurde aufgehoben. In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind jedoch weiterhin lediglich 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet. (Quelle WIKIPEDIA)
BNetzA Vfg. 60/2019[2]
NICB Direktion
NATIONALE UND INTERNATIONALE NOTFUNKFREQUENZEN
International
IARU-Region 1: 3760 kHz, 7110 kHz
IARU-Region 2: 3750 oder 3895 kHz, 7060 kHz, 7240 oder 7290 kHz
IARU Region 3: 3600 kHz, 7110 kHz
Weltweit : 14300 kHz, 18160 kHz, 21360 kHz
National
3643 kHz (Notfunkspruch und Notfunkrunden)
433.500 MHz (Anruf international)
Quelle / CQDL
FUNKANWENDUNGEN MIT ALLGEMEINZULASSUNG
CB - Funk (10 KHz Raster / 1.8 kHz Hub) in der BRD seit dem 01.07.1975
Anmelde - und Gebührenfreie GeräteFrequernzbereich 26.560 - 27.410 MHz
Kanal 01 - 40 AM, FM + DSB 4,0 Watt ERP Europaweit
Kanal 01 - 40 SSB 12,0 Watt ERP Europaweit
FreeNet Funk (12. 5 und 6.25 KHz Raster / 2.5 kHz Hub) nur in Deutschland seit 25.07.1996
Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (Genehmigung bis 2026)
Frequenzbereich 149.01875 - 149.11875 MHz
Kanal 01 - 06 analoge Frequenznutzung 1000 mW ERP
LPD Funk (12.5 oder 25 KHz Raster / 2.5 oder 4.8 kHz Hub) in Deutschland seit 1995
Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (Genehmigung bis 2028)
Frequenzbereich 433.050 - 434.790 MHz
Kanal 01 - 68 / 10 mW ERP (Handfunkgeräten mit integrierter Antenne)
PMR / DMR Funk (12.5 und 6.25 KHz Raster / 2.3 kHz Hub) in Deutschland seit dem 03.11.1999
Anmelde - und Gebührenfreie Geräte (Genehmigung bis 2022)
Frequenzbereich (446.000 - 446.200 MHz)
Kanal 01 - 16 analoge Frequenznutzung 500 mW ERP
Kanal 01 – 48 digitale Frequenznutzung 500 mW ERP