ZUR GESCHICHTE DER NATIONALEN INTERESSENGRUPPE CB-FUNK

Im Jahre 1974 verabschiedete die European Conference of Postal and Telecommunications Administrations (CEPT) in Lissabon die Empfehlung für eine lizenzfreie Funkanwendung im 27-MHz Bereich. In der Bundesrepublik Deutschland wurde diese Empfehlung am 1. Juli 1975 durch die Amtsblattverfügung 393/1975 von der Deutschen Bundespost (DBP) umgesetzt. Die nach US-amerikanischem Vorbild des „Citizens Band Radio“ oder zu deutsch CB-Funk freigegebenen Frequenzen lagen gemäß der Empfehlung im 11m Band. Zunächst war diese Funkanwendung auf 12 Kanäle und der Modulationsart AM mit maximal 0,5 Watt Sendeleistung begrenzt. Für Feststationen bestand eine Anmeldepflicht und es wurde eine monatliche Gebühr von 15 DM fällig.

Die Besonderheit bei der sonst vom Gesetzgeber her streng reglementierten Funkkommunikation bestand beim CB-Funk darin, dass er im Gegensatz zum Berufs- und lizenzierten Amateurfunk von interessierten Bürgern ohne eine spezielle Prüfung oder einen sogenannten Bedarfsnachweis betrieben werden durfte. Das bedeutete aber keinesfalls, dass es für deren Nutzung keinerlei Vorschriften gab. So war das Betreiben von selbst gefertigten oder modifizierten Funkgeräten verboten, nur die Antennen durften unter Einhaltung vorgegebener Parameter selbst gebaut und betrieben werden.

Selbstverständlich experimentierten auch Bürger der Deutschen Demokratischen Republik in den späten 70er Jahren bereits auf dem Gebiet des dort allerdings nicht zugelassenen CB-Funks. Da diese Frequenzen primär von der Nationalen Volksarmee, den Grenztruppen der DDR und den Betriebskampfgruppen genutzt wurden, musste man bei der praktischen Ausübung dieses „Hobbys“ äußerste Vorsicht walten lassen. Von den zuständigen Behörden wurde alles Mögliche unternommen, um die durch eine Hörertätigkeit eventuell entstehenden Kontakte ins westliches Ausland zu unterbinden. Das Senden auf den Frequenzen war grundsätzlich verboten und wurde unter anderem nach dem StGB § 219 als eine „ungesetzliche Verbindungsaufnahme“ ausgelegt. Unser Funkfreund Robert DNI 411 und ich hatten zu der Zeit gelegentlich auf den CB-Funk-Frequenzen einige Tests mit einem 1 Watt AM-Sender unternommen. Als RX diente mir der Allwellenempfänger „Dabendorf“. Glücklicherweise hat man uns nie erwischt. Die beiden Eigenbausender habe ich dann nach der Wende dem Deutschen CB-Funk Museum gesponsert. Ab 1990 wurden die CB-Funk-Freunde in der DDR dann zusehends mutiger und der Zustrom von entsprechender Funktechnik aus der BRD konnte kaum noch gestoppt werden.

Genau zu diesem Zeitpunkt entstand dann die Idee einer CB-Funk Rufzeichenliste. Die von meinem damaligen Mitstreiter Thilo 46 AB 014 in der örtlichen Presse veröffentlichte Anzeige, bot allen interessierten CB-Funk Freunden im Großraum Rostock an, sich mit einem international nachvollziehbaren Rufzeichen in diese Liste eintragen zu lassen. Mein Rufzeichen war zu der Zeit 46 AB 005 (die 46 stand als internationaler Landeskenner für die DDR).
Bedauerlicherweise hatten wir die Rechnung aber ohne die Bezirksdirektion der Deutsche Post (DDR) gemacht. Von den Verantwortlichen dort erhielten wir umgehend die schriftliche Aufforderung, die Vergabe von Rufzeichen unverzüglich zu unterlassen, da ausschließlich ihre Behörde dazu berechtigt sei. Das Problem konnte dann aber in einem persönlichen Gespräch mit einem zuständigen Abteilungsleiter der Bezirksdirektion geklärt werden und es wurde uns sogar schriftlich bescheinigt, fortan CB-Rufzeichen vergeben zu dürfen. Das waren noch Zeiten!

Da diese Berechtigung später dann auch in einem Artikel der regionalen Presse erwähnt wurde, ließen die Interessenten nicht lange auf sich warten. Bei aller positiven Hoffnung, hatten wir mit einem solchen Ansturm nicht gerechnet. Nach einigen Wochen erschien es uns daher angebracht, auf Grund dieses unerwartet hohen Interesses auch hier im Norden der DDR einen „echten“ CB-Funk-Verein nach internationalem Vorbild zu etablieren. Die „Crew der Rufzeichenliste“, bis dahin nur aus Thilo und mir bestehend, wurde auf Grund dieses Vorhabens dann mit drei weiteren Mitgliedern verstärkt.

Am 20. April 1990 war es soweit : Wir luden zur Gründungsveranstaltung der Nationalen Interessengruppe CB-Funk ins Betriebsrestaurant der Ostsee-Zeitung Rostock ein, an der auch Vertreter der Deutschen Post offiziell teilnahmen. Die fortan als Direktion bezeichnete Leitung der Interessengruppe hatte sich neben der Vergabe von CB-Funk-Rufzeichen auch die Aufgabe gestellt, interessierten Bürgern Wissen über Technik und Anwendung der damals auf dem Gebiet der DDR allgemein noch recht unbekannten Freizeitbeschäftigung zu vermitteln.
Als zu der Zeit größte Vereinigung von CB-Funk-Interessenten im Norden Deutschlands, waren die Aktivitäten äußerst vielseitig. So wurde als erstes größeres Event in der Nacht vom 2. zum 3. Oktober 1990 von Thilo eine „Seefahrt“ mit Flaggenwechsel auf einem Fahrgastschiff der Weißen Flotte organisiert. Später folgten dann mehrere Vorbereitungslehrgänge zur Amateurfunkprüfung, DX-Wettbewerbe, Funkertreffen, Kinderfeste, Fuchsjagden und vieles mehr. Mit einigen der Funkamateure, die an den von Bernd DL9OA auf dem Schiff der Jungen Matrosen „Likedeeler“ durchgeführten NICB-Vorbereitungslehrgängen teilgenommen haben, besteht bis heute noch ein persönlicher Kontakt.

Ein Werk, das die Mitglieder der NICB seinerzeit mit besonderem Stolz erfüllte, war die erfolgreiche Inbetriebnahme einer Notrufüberwachung auf dem CB-Funk Kanal 09 durch das Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock am 30. April 1991. Dieses Projekt wurde von der NICB angeregt, die auch die technische und finanzielle Absicherung dafür übernahm. Hinweisschilder findet man noch heute an zwei Zufahrtsstraßen der Hansestadt Rostock.

Ab 1993 gab es für die Hansestadt Rostock dann sogar schon eine eigenständige NICB-Sektion unter der Leitung des inzwischen leider verstorbenen Funkfreundes Siegfried Wruck 13 AB 165. Insgesamt zählte die NICB in ihren aktivsten Jahren bis zu 850 Mitglieder auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Leider wurde es in den Jahren 1994 bis 1996 durch die katastrophalen Zustände auf den CB-Funk-Frequenzen auch in unserer Interessengruppe etwas ruhiger.

Als im Juli des Jahres 1996 drei Kanäle im Bereich 149 MHz (FreeNet) und drei Jahre später auch noch acht Kanäle im 446 MHz Bereich (PMR446) für den lizenzfreien Funk freigegeben wurden, fanden sich dort nach und nach auch wieder viele NICB-Mitglieder ein. Sie alle hatten sich bis dahin sehr bemüht, den Kontakt zueinander nicht abreißen zu lassen.

Die zwischenzeitlich im CB-Funk zugelassene Datenübertragung (Packetradio), war auch für unsere Gruppe eine willkommene Bereicherung und Mario DNI 418 betrieb über viele Jahre unsere GM9BOX in Graal-Müritz. Später übernahm Danilo DKM 666 diese Aufgabe. Durch den von der Direktion im Jahre 2021 auf Zello erstellten Kanal > NICB Talk < haben unsere Mitglieder und andere interessierte Funkfreunde nun sogar die Möglichkeit weltweit und in hervorragender Qualität miteinander zu kommunizieren.

Die Allgemeinzulassung der oben erwähnten VHF und UHF Frequenzbereiche in den 90er Jahren veranlasste die NICB-Direktion dazu, die Vereinsbezeichnung "Nationale Interessengruppe CB-Funk" am 1. März 2013 in "Nationale Interessengruppe für Funkkommunikation" zu ändern.

In der Geschichte unserer NICB gab es viele herausragende Erlebnisse, an die man sich immer wieder gerne erinnert. Wie es aber oft im Leben ist, brachten diese Jahre leider auch einige weniger schöne Begebenheiten mit sich. So versuchte beispielsweise die Leitung eines Bremer CB-Funk-Vereins unsere Interessengruppe in einem Handstreich zu übernehmen, was allerdings keinesfalls im Sinne unserer Mitglieder war und durch geschlossenes Handeln der gesamten Mitgliedschaft vereitelt werden konnte. Es gab sogar Bestrebungen eines CB-Funk-Dachverbandes, uns die Bezeichnung „Nationale Interessengruppe CB-Funk“ gerichtlich zu verbieten. Ein weiteres, allerdings eher amüsantes Beispiel war das Ansinnen eines Berliner Redakteurs einer CB-Funk-Zeitschrift. Er wandte sich mit der Forderung an die NICB-Direktion, sie solle ihm sein vermutlich von einem NICB-Mitglied gestohlenes Mobilfunkgerät finanziell ersetzen. Dieser Redakteur war der Meinung, dass die Interessengruppe in jedem Fall für die Taten ihrer Mitglieder haften müsse, was auf Grund der in Deutschland geltenden Rechtslage aber keinesfalls so ist.

Ich persönlich freue mich immer wieder, dass wir Gründungsväter 1990 trotz erheblicher Widerstände den Mut hatten das Fundament für unsere Interessengruppe zu legen und welch positive Entwicklungen sie in ihrem über 30-jährigen Bestehen inzwischen genommen hat. Mein Wunsch wäre es allerdings, dass wir zukünftig unsere Blicke wieder mehr von Einzelleistungen in Richtung Gemeinschaft, also einem gemeinsamen Handeln, richten, bildet dieses doch die Grundvoraussetzung einer funktionierenden Interessengemeinschaft. Im Fall der NICB - Deutschland ist es in erster Linie die Begeisterung für den lizenzfreien Funk, die uns zusammengeführt hat und uns bis heute eint.


Jürgen / DNI 400 (alias 46 AB 005)